Damit der Verleger die Aufträge für Advertorials (bezahlte Artikel) annehmen kann, muss er seine Website zunächst in das System aufnehmen. Der Verleger kann die Website und Social-Media-Konten auf Instagram, Facebook, YouTube und Twitter eingeben. Jede Webseite wird dem System einzeln hinzugefügt.

Überprüfung der Website

Alle neuen Webseiten müssen eine Überprüfung durch die Verwalter bestehen. Die Verwalter prüfen die technischen, moralischen und rechtlichen Mindestanforderungen an die Webseiten. Der Verleger wird per E-Mail informiert über das Ergebnis der ersten Prüfung und die Genehmigung oder Ablehnung der Webseite im System.

Die Verwalter überprüfen ständig die im System genehmigten Webseiten durch automatische technische Mittel und durch eigene visuelle Kontrolle. Wenn eine Webseite die technischen, moralischen oder rechtlichen Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt, wird sie aus dem System entfernt. Der Verleger wird per E-Mail über die Deaktivierung der Seite informiert, wobei der Grund für die Deaktivierung angegeben wird. Nachdem die deaktivierte Seite repariert und von den Administratoren überprüft wurde, kann sie wieder in das System aufgenommen werden. Anträge auf Wiederaufnahme sind schriftlich an den internen Support der Verwaltung zu richten.

Ausfüllen des Formulars zum Hinzufügen der Webseite

Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der einzelnen Formularfelder und Empfehlungen für das richtige Ausfüllen. Dadurch wird die Genehmigung des Platzes durch den Verwalter beschleunigt.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihrer Webseite in das System unsicher sind, nutzen Sie unseren autorisierten Support im Verwaltungsmenü oder das Chatfenster, wenn der Verwalter nur online anwesend ist.

Webseite Bearbeitung

Die Liste der im System zugelassenen Webseiten wird auf der Hauptverwaltungsseite und im linken Menü angezeigt. Klicken Sie auf den Webseitentitel, um die Detailseite zu öffnen. Oben rechts im Detail erscheint ein blauer Kreis mit Bleistift, der das Formular zum Bearbeiten der Webseite öffnet.

Aussetzung der Webseite

Die Webseite kann im System vorübergehend ausgesetzt werden. So können Sie während einer Krankheit oder eines Urlaubs vorübergehend keine weiteren Bestellungen erhalten. Ein grüner Kreis mit einem Pfeil (Play) erscheint oben rechts auf der Hauptverwaltungsseite oder in den Webseitendetails, um anzuzeigen, dass die Seite im System aktiviert ist. Wenn Sie darauf klicken, zeigt sich ein orangefarbener Kreis mit zwei Strichen (Stopp), was bedeutet, dass die Webseite im System deaktiviert ist.

Vorübergehend deaktivierte Webseiten werden im linken Menü durchgestrichen angezeigt. Sie können die Webseiten nach Belieben im System ein- und ausblenden.

Löschung der Webseite

Sie können die Webseite dauerhaft aus Ihrem Konto löschen. Verwenden Sie diese Möglichkeit, wenn Sie die Webseite zu einem anderen Konto hinzufügen möchten (Webseiten verkaufen). Eine Webseite kann nur in einem Konto im System sein. In den Kontodetails oben rechts befindet sich ein roter Kreis mit einem Kreuz. Wenn Sie auf den Kreis klicken, werden Sie vorab gefragt, ob Sie die Webseite wirklich aus Ihrem Konto entfernen möchten. Danach wird sie entfernt. Die Kassendatensätze für diese Webseite werden weiterhin angezeigt.

Anforderungen an die Webseite

Nur Webseiten, die die nachstehenden Regeln erfüllen, werden in das System aufgenommen:

Nur soziale Konten, die die nachstehenden Regeln erfüllen, werden in das System aufgenommen:

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Content Marketing / Inhaltsvermarktung

Erstellung und Verteilung von Inhalten, die Internetbesucher ansprechen, informiert sie über Ihre Dienstleistungen oder Ihr Produkt und soll sie dazu anregen, Ihre Dienstleistungen oder Ihr Produkt zu kaufen. Internetnutzer konsumieren Inhalte aktiv (Suchmaschinen) oder passiv (Zeitschriften und soziale Netzwerke). Content Marketing in Form von PR-Artikeln und Posts in den sozialen Medien kann Ihnen dabei helfen, strong>die notwendigen Informationen für Content-Konsumenten dort bereitzustellen, wo sie danach suchen oder sie konsumieren.

Advertorials (PR-Artikel)

PR-Artikel sind Werbeartikel, die von einem Redakteur als regulärer Medieninhalt verfasst werden. Dies führt oft dazu, dass der Leser das Advertorial nicht als Werbung, sondern als einen praktischen, informativen Artikel wahrnimmt. Bezahlte oder gesponserte Artikel gehören daher zur unterschwelligen Werbung. PR-Artikel ist die in der tschechischen Sprache verwendete Abkürzung für den Begriff "bezahlte Werbeartikel". In Fachkreisen wird der Begriff "Advertorials" verwendet, der sich aus den beiden englischen Wörtern "advert" und "editorial" zusammensetzt (Artikel von der Redaktion geschrieben). Auf der PR-Yard-Plattform können Sie PR-Artikel in Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch und Englisch bestellen und Linkbuilding mit bezahlten Artikeln.

Linkbuilding mit bezahlte Artikeln

Bezahlte Artikel werden oft als eine der Methoden für das Linkbuilding verwendet. Linkbuilding ist ein englischer Begriff für "Backlinks bekommen". Internet-Suchmaschinen ordnen die Seiten in den Suchergebnislisten (SERPs) nach der Popularität der Seite. Es verwendet mehrere Quellen, so genannte Signale, um die Popularität einer Seite zu bewerten. Sie bestimmen die Popularität einer Seite hauptsächlich anhand von Backlinks. Jede Seite hat eine gewisse Popularität, die einige SEO-Tools durch einen "Rang" auszudrücken versuchen. Die Seite mit höherer Popularität sollte einen höheren Rang haben. Im PR Yard-Katalog können Sie nach den Statistiken von Ahrefs (+ MOZ) sortieren